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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Glas

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GlasIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GlasIndMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 GlasIndMeistPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Im Prüfungsteil ...
§ 8 GlasIndMeistPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... die beiden Situationsaufgaben sowie für das situationsbezogene Fachgespräch ist nach der Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen. (4) Für die Bildung einer ... auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl wird nach der Anlage 1 eine Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zugeordnet. Die zugeordnete Note ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 62 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Glas
... vom 18. September 2013 (BGBl. I S. 3608) wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe „(BGBl. I S. 3608)" werden ...
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