Anlage - BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMFSVZustAnO)

A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3637 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 31
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 53-4-21-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Anlage (zu § 1 Absatz 1)


Anlage hat 1 frühere Fassung

Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.

Zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständige Stelle Zuständiges Service-Center
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Hannover
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Kiel
Feldstraße 23
24106 Kiel

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Düsseldorf
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Generalzolldirektion
Service-Center Düsseldorf

Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Telefon: +49(0)2 11-95 90
Telefax: +49(0)2 11-9 59-21 87
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Stuttgart
Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Wiesbaden
Moltkering 9
65189 Wiesbaden

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle München
Dachauer Straße 128
80637 München

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Generalzolldirektion
Service-Center Stuttgart

Hausanschrift: Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 52 61
70045 Stuttgart
Telefon: +49(0)7 11-25 40-0
Telefax: +49(0)7 11-25 40-11 11


Abweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen.

Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger:

Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.


Text in der Fassung des Artikels 1 Anordnung zur Änderung der BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung A. v. 4. Januar 2016 BGBl. I S. 31 m.W.v. 1. Januar 2016

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Frühere Fassungen von Anlage BMFSVZustAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

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aktuell vorher 01.01.2016 (11.01.2016)Artikel 1 Anordnung zur Änderung der BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
vom 04.01.2016 BGBl. I S. 31

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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