Das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. März 2010 (BGBl. I S. 254) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5a Absatz 3 Nummer 3 wird das Wort „Endpreis" durch das Wort „Gesamtpreis" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 29 des Anhangs werden die Wörter „, sofern es sich nicht um eine nach den Vorschriften über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz zulässige Ersatzlieferung handelt," gestrichen.
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714