Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 09.02.2018 aufgehoben
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 1 Nummer 4) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einzelner Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche auf der Grundlage der Einzelabschlüsse, soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) -
interne Verweise§ 10 FkSolV Einreichungsverfahren ... 1a oder 2) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) - (Anlage 4 ), 5. Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen ...
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