Artikel 10 - Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (FkSolVEV k.a.Abk.)

V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672 (Nr. 58); Geltung ab 28.09.2013
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Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 28. September 2013 FkSolV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung vom 2. September 2005 (BGBl. I S. 2688), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2767) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. September 2013.



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