§ 2 - KfW-Verordnung (KfWV)

V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3735 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 39
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe § 10; FNA: 7622-1-1 Zentrale öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
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§ 2 Allgemeine Vorschriften


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Folgende Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und des Kreditwesengesetzes sind entsprechend anzuwenden:

1.
Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,

2.
die Begriffsbestimmungen und Regelungen der Artikel 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie des § 1 des Kreditwesengesetzes, soweit sie in Vorschriften, die nach dieser Verordnung entsprechend anzuwenden sind, verwendet werden,

3.
die Artikel 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 2a des Kreditwesengesetzes,

4.
§ 2d des Kreditwesengesetzes,

5.
die §§ 6, 6a und 7 des Kreditwesengesetzes,

6.
die §§ 6b bis 6d des Kreditwesengesetzes und

7.
§ 8 Absatz 2 des Kreditwesengesetzes.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der KfW-Verordnung V. v. 13. Februar 2023 BGBl. 2023 I Nr. 39 m.W.v. 18. Februar 2023

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Frühere Fassungen von § 2 KfWV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.02.2023Artikel 1 Verordnung zur Änderung der KfW-Verordnung
vom 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 39

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 KfWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KfWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KfWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 KfWV Inkrafttreten
... 3 und 5 sowie § 9 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) § 2 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (4) § 2 Nummer 3 tritt hinsichtlich der ... in Kraft. (3) § 2 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (4) § 2 Nummer 3 tritt hinsichtlich der entsprechenden Anwendung des § 2d Absatz 1 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der KfW-Verordnung
V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 39
Artikel 1 KfWVÄndV
... 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: ...


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