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§ 6 - Fünfundvierzigste Anrechnungsverordnung (45. AnrV)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2013 44. AnrV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 2. Juli 2012 (BGBl. I S. 1440) außer Kraft.

 
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