§ 4 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012 (2. FinAusglG2012DV k.a.Abk.)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 23. Oktober 2013 1. FinAusglG2012DV 2. FinAusglG2010DV

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012 vom 8. März 2012 (BGBl. I S. 453) sowie die Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010 vom 10. November 2011 (BGBl. I S. 2231) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Oktober 2013.



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