Die Anlage I (
Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum
Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel
5 Absatz 3 des Gesetzes vom
23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2553) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 3" wird nach der Angabe
„Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
- -
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung -"
die Angabe
„Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- -
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung -"
eingefügt.
- 2.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 5" wird die Angabe
„Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -"
gestrichen.
- 3.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 6" wird die Angabe
„Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- -
- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -"
gestrichen.
- 4.
- Dem Wortlaut der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 7" wird die Angabe
„Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -"
vorangestellt.
- 5.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 8" wird nach der Angabe
„Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
- -
- als Mitglied des Direktoriums -"
die Angabe
„Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- -
- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -"
eingefügt.