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Artikel 13a - BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)

G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 13a Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2015



Die Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 13 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 16" wird nach der Angabe

„Bundesbankdirektor2"

die Angabe

„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -4"

eingefügt.

2.
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 2" wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe

„Direktor bei der Unfallkasse des Bundes

-
als stellvertretender Geschäftsführer -"

wird durch die Angabe

„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als Leiter der Abteilung Künstlersozialkasse -

-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -3"

ersetzt.

b)
Die Angabe

„Direktor der Eisenbahn-Unfallkasse

-
als Geschäftsführer -"

wird gestrichen.

3.
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 4" wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Angabe

„Erster Direktor bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben"

wird die Angabe

„Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als Vorsitzender der Geschäftsführung -"

eingefügt.

b)
Die Angabe

„Erster Direktor der Unfallkasse des Bundes

-
als Geschäftsführer -"

wird gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 13a BUK-NOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13a BUK-NOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BUK-NOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13b BUK-NOG Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2016
... Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 13a dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach der ...
Artikel 17 BUK-NOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 2 bis 7, 9 bis 11, 13 bis 15, Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe a und b, Artikel 9 Nummer 1, Artikel 13a sowie Artikel 16 Absatz 1 bis 4, 12 bis 16 und 18 treten am 1. Januar 2015 in Kraft.  ...