Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 3" der Anlage
I (
Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum
Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel
13a dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach der Angabe
„Direktor
- -
- als Beauftragter für die Rechtsausbildung in den Streitkräften beim Zentrum Innere Führung -
- -
- als Rechtsberater beim Inspekteur einer Teilstreitkraft oder eines militärischen Organisationsbereiches, des Befehlshabers des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, des Befehlshabers des Multinational Joint Headquarters -"
wird die Angabe
„Direktor bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -"
eingefügt.
- 2.
- Die Angabe
„Direktor bei der Unfallkasse Post und Telekom
- -
- als Geschäftsführer -"
wird gestrichen.