Die Anlage I (
Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum
Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel
13b dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 16" wird in der Angabe
„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -4"
die Angabe „4" durch die Angabe „11" ersetzt.
- 2.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 2" wird in der Angabe
„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als Leiter der Abteilung Künstlersozialkasse -
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -3"
die Angabe „3" durch die Angabe „6" ersetzt.
- 3.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 3" wird nach der Angabe
„Direktor bei der Führungsakademie der Bundeswehr
- -
- als Leiter einer Fachgruppe -"
die Angabe
„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -12"
eingefügt.
- 4.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 4" wird die Angabe
„Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als Vorsitzender der Geschäftsführung -"
gestrichen.
- 5.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 5" wird nach der Angabe
„Direktor und Professor der Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
die Angabe
„Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -"
eingefügt.
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 914
G. v. 25.11.2014 BGBl. I S. 1772