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Anlage 3 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2014 (AELV 2014)

V. v. 14.10.2013 BGBl. I S. 3867 (Nr. 64)
Geltung ab 31.10.2013; FNA: 8251-10-1-20 Landwirte

Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
41.000 0,9536
100.000 0,6070
150.000 0,4701
200.000 0,3875
250.000 0,3316
300.000 0,2910
350.000 0,2601
400.000 0,2357
450.000 0,2159
500.000 0,1994




 

Zitierungen von Anlage 3 AELV 2014

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AELV 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2014 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2014 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 3 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird, 2. bei Betrieben, die der Gruppe 2 ... 41.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...