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Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (6. SvEVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 SvEV § 2, § 3

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2714) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „224" durch die Angabe „229" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 1 wird die Angabe „48" durch die Angabe „49" ersetzt.

bbb)
In den Nummern 2 und 3 wird jeweils die Angabe „88" durch die Angabe „90" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „216" durch die Angabe „221" ersetzt.

c)
In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „3,80" durch die Angabe „3,88" und die Angabe „3,10" durch die Angabe „3,17" ersetzt.

2.
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 8" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2 Satz 10" ersetzt.

b)
In Satz 4 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 9" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2 Satz 11" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. SvEVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. SvEVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
V. v. 24.11.2014 BGBl. I S. 1799
Artikel 1 7. SvEVÄndV Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3871) geändert worden ist, wird wie folgt ...