Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (1. ArbMedVVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 18 Absatz 1 und 2 Nummer 4 und 5 sowie des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), von denen § 18 zuletzt durch Artikel 227 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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