Nr. | Auslagen | Höhe |
„302 100 | Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten: | |
1. Ausfertigungen, Ablichtungen und Ausdrucke, die auf Antrag angefertigt, per Telefax übermittelt oder die angefertigt worden sind, weil die Beteiligten es unterlassen haben, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen beizufügen (Dokumentenpauschale): | ||
für die ersten 50 Seiten je Seite | 0,50 EUR | |
für jede weitere Seite | 0,15 EUR | |
2. Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der in Nummer 1 genannten Ausfertigungen, Ablichtungen und Ausdrucke: | ||
je Datei | 2,50 EUR | |
3. Pauschale für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten auf CD oder DVD (Datenträgerpauschale): | ||
je CD | 7 EUR | |
je DVD | 12 EUR | |
(1) Frei von der Dokumentenpauschale sind für jeden Beteiligten und dessen bevollmäch- tigte Vertreter jeweils - eine vollständige Ausfertigung oder Ablichtung oder ein vollständiger Ausdruck der Entscheidungen und Bescheide des Deutschen Patent- und Markenamts, - eine Ablichtung oder ein Ausdruck jeder Niederschrift über eine Sitzung. (2) Die Datenträgerpauschale wird in jedem Fall erhoben. (3) Für die Abgabe von Schutzrechtsdaten über die Dienste DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect wird eine Dokumenten- oder Datenträgerpauschale nicht erhoben." |