In der
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über elektromagnetische Felder vom
14. August 2013 (BGBl. I S. 3266) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 4 Absatz 2 Satz 2 ist das Wort „Bundes-Immissionsschutzgesetz" durch das Wort „Bundes-Immissionsschutzgesetzes" zu ersetzen.
- 2.
- In Anhang 1 ist die erste Tabelle mit der Überschrift „Anhang 1a" zu bezeichnen.