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Anhang 1 - Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3266, 3942
Geltung ab 01.01.1997; FNA: 2129-8-26 Umweltschutz
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Anhang 1 (zu §§ 2, 3, 3a, 10)



Anhang 1a


Frequenz (f)
in Hertz (Hz)
Grenzwerte
Elektrische Feldstärke
in Kilovolt pro Meter (kV/m)
(effektiv)
Magnetische Flussdichte
in Mikrotesla (µT)
(effektiv)
0 500
1 - 8 540.000/f2
8 - 2555.000/f
25 - 50 5200
50 - 400 250/f200
400 - 3.000 250/f80.000/f
3.000 - 10.000.000 0,08327


Anhang 1b


Frequenz (f)
in Megahertz (MHz)
Grenzwerte, quadratisch gemittelt über 6-Minuten-Intervalle
Elektrische Feldstärke
in Volt pro Meter (V/m)
(effektiv)
Magnetische Feldstärke
in Ampere pro Meter (A/m)
(effektiv)
0,1 - 1 870,73/f
1 - 10 87/f1/20,73/f
10 - 400 280,073
400 - 2.000 1,375 f1/2 0,0037 f1/2
2.000 - 300.000 610,16




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Frühere Fassungen von Anhang 1 26. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.08.2013Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
vom 14.08.2013 BGBl. I S. 3259

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anhang 1 26. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 1 26. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 26. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über elektromagnetische Felder
B. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3942
Berichtigung 26. BImSchVNBBer
... durch das Wort „Bundes-Immissionsschutzgesetzes" zu ersetzen. 2. In Anhang 1 ist die erste Tabelle mit der Überschrift „Anhang 1a" zu ...

Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3259
Artikel 1 BImSchV26uaÄndV Änderung der Verordnung über elektromagnetische Felder
... 7 Absatz 2 innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen." 11. Anhang 1 wird wie folgt gefasst: „Anhang 1 (zu §§ 2, 3, 3a, 10)  ... zu erfolgen." 11. Anhang 1 wird wie folgt gefasst: „Anhang 1 (zu §§ 2, 3, 3a, 10) Anhang 1a  ...