In der
Bekanntmachung der Neufassung des Chemikaliengesetzes vom
28. August 2013 (BGBl. I S. 3498) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 21 Absatz 6a Satz 2 sind nach dem Wort „Rechtsakte" die Wörter „der Organe" zu streichen.
- 2.
- In § 26 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b ist jeweils nach den Wörtern „kennzeichnet" und „verpackt" das Komma zu streichen.