Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Chemikaliengesetzes (ChemGNBBer k.a.Abk.)

B. v. 12.11.2013 BGBl. I S. 3991 (Nr. 67); Geltung ab 01.09.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. September 2013 ChemGNB ChemG § 21, § 26

In der Bekanntmachung der Neufassung des Chemikaliengesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3498) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 21 Absatz 6a Satz 2 sind nach dem Wort „Rechtsakte" die Wörter „der Organe" zu streichen.

2.
In § 26 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b ist jeweils nach den Wörtern „kennzeichnet" und „verpackt" das Komma zu streichen.



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