§ 9 TfPV Schriftlicher Teil der Prüfung (vom 01.01.2024) ... soll nicht länger als vier Wochen dauern. (5) Die Zuordnung der Kennziffern nach § 6 Nummer 2 Buchstabe d zu den einzelnen Prüflingen darf den Prüfern erst nach der endgültigen Bewertung ...