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MarkenG§ 8Bek
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Anlage 1
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Anlage 1 - Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§ 8Bek
k.a.Abk.
)
B. v. 28.04.2000
BGBl. I S. 737
Geltung ab 26.05.2000; FNA: 423-5-2-3
Warenzeichenrecht
wird in 1 Vorschrift zitiert
Bekanntmachung
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Anlage 2
Anlage 1 Flagge der Internationalen Atomenergie-Organisation
Anlage 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
(weißes Emblem auf mittelblauem Grund)
Bekanntmachung
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Anlage 2
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Zitierungen von
Anlage 1 Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MarkenG§ 8Bek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG§ 8Bek selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Bekanntmachung MarkenG§ 8Bek
... dass 1. die Flagge der „Internationalen Atomenergie-Organisation" (Anlage
1
), 2. das Emblem der „Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum" ...
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