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Artikel 5 - Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften (VersTierMeldVEV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Zirkusregisterverordnung


Artikel 5 ändert mWv. 18. Dezember 2013 ZirkRegV § 1, § 2, § 5, § 3, § 4

Die Zirkusregisterverordnung vom 6. März 2008 (BGBl. I S. 376) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1, § 2 Nummer 1 und § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d" durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" ersetzt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die erteilende Behörde erhebt vor Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes, wenn die Tätigkeit an wechselnden Orten ausgeübt wird, folgende Daten:

1.
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort des Antragstellers sowie den Ort der jeweiligen Gewerbeanmeldung,

2.
Name des Betriebes, in dem der Antragsteller tätig ist, und im Fall eines Winterquartiers dessen Anschrift,

3.
Name des Inhabers des Betriebes nach Nummer 2,

4.
die Räume und die Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind,

5.
die Art der betroffenen Tiere und

6.
Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort der für die Tätigkeit verantwortlichen Person."

b)
Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d" werden durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" ersetzt.

bb)
Die Angabe „§ 11 Abs. 1" wird durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „und die Angaben nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes" gestrichen.

bb)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 4 werden die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 6" ersetzt.

bbb)
In den Nummern 1, 7 und 8 werden jeweils die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d" durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" ersetzt.

b)
In Absatz 5 werden die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d" durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d" ersetzt.