§ 38 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 38 SolvV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 8 BRUBEG Änderung der Solvabilitätsverordnung ... 24 (weggefallen) § 25 (weggefallen)". i) Die Angabe zu § 38 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 38 (weggefallen)". ... i) Die Angabe zu § 38 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 38 (weggefallen) ". 2. § 1 Absatz 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze 1 bis 2 ... nach § 10e Absatz 9 des Kreditwesengesetzes zu ermöglichen;". 16. § 38 wird ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 19.02.2019 BGBl. I S. 122
Artikel 1 2. SolvVÄndV ... Nr. 575/2013 sind, der zu verwendende Prozentsatz 1 Prozent beträgt." 3. Dem § 38 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Bis zum Ablauf des 30. Dezember 2020 ...
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