Änderung § 39 SolvV vom 17.09.2016

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§ 39 SolvV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.09.2016 geltenden Fassung
§ 39 SolvV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.09.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.09.2016 BGBl. I S. 2146
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, außer Kraft.

(Text neue Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, außer Kraft. 3 § 1 Absatz 2 Satz 2 ist ab dem 1. Oktober 2016 anzuwenden.

 



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