Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)

V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-40 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|

§ 5 (aufgehoben)






 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 5 GroMiKV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.06.2021Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
vom 22.06.2021 BGBl. I S. 1847

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GroMiKV Ausnahmen von der Anwendung der Obergrenze für Großkredite nach Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (vom 28.06.2021)
... in Form von Forderungen eines Förderinstituts des Bundes oder eines Landes im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftssteuergesetzes an Kreditinstitute und sonstige Risikopositionen dieser ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. GroMiKVÄndV
... gefasst: „Kapitel 3 (weggefallen)". c) Die Angaben zu den §§ 5 bis 7 werden wie folgt gefasst: „§ 5 (weggefallen) § 6 ... c) Die Angaben zu den §§ 5 bis 7 werden wie folgt gefasst: „ § 5 (weggefallen) § 6 (weggefallen) § 7 (weggefallen)". d) Die ...