Änderung Anlage 20 FinaRisikoV vom 30.12.2014

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Anlage 20 FinaRisikoV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.12.2014 geltenden Fassung
Anlage 20 FinaRisikoV n.F. (neue Fassung)
in der am 19.08.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1890
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(Text neue Fassung)

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RDP-BI Seite 1 (BGBl. 2020 I S. 1902)


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RDP-BI Seite 3 (BGBl. 2020 I S. 1904)





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