Artikel 1 - Siebzehnte Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung (17. FSAAKVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4305 (Nr. 74); Geltung ab 01.01.2014
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 FSAAKV § 2

In § 2 Absatz 4 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 178 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, werden die Wörter „1. Januar 2013 181,99 Euro" durch die Wörter „1. Januar 2014 183,87 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Siebzehnte Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 17. FSAAKVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 17. FSAAKVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
V. v. 19.12.2014 BGBl. I S. 2391
Artikel 1 18. FSAAKVÄndV
... und Abflug-Kostenverordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4305) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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