VI. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 17.12.2013 BGBl. I S. 4310 (Nr. 75)
Geltung ab 21.12.2013; FNA: 1103-4-25 Bundesregierung

VI.



Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.



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