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§ 1 - Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV)

§ 1 Formulare



Im Bereich der Beratungshilfe sind zu verwenden:

1.
vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte Formular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine natürliche Person ist und den Antrag nicht mündlich stellt,

2.
von der Beratungsperson für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das in Anlage 2 bestimmte Formular.



 

Zitierungen von § 1 BerHFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BerHFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerHFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BerHFV Vereinfachter Antrag
... Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht, muss die Abschnitte C bis G des Formulars nach § 1 Nummer 1 vorbehaltlich einer anderweitigen Anordnung des Amtsgerichts nicht ausfüllen, wenn ...
Anlage 2 BerHFV (zu § 1 Nummer 2) Antrag auf Vergütung (vom 01.03.2023)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Anhang ZVFVuaÄndV zu Artikel 2
... 2 (zu § 1 Nummer 2 ) Antrag auf Vergütung (siehe  ...