§ 6 - Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgWidKlaZustAnO)

A. v. 19.12.2013 BGBl. 2014 I S. 11
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 2030-14-197 Beamte

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 6 ändert mWv. 1. Januar 2014 BMVgWidAnO 2006

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Januar 2006 (BGBl. I S. 273), die durch die Anordnung vom 29. März 2007 (BGBl. I S. 534) geändert worden ist, außer Kraft.



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