Artikel 1 - Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten (DesignVEV k.a.Abk.)

V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18 (Nr. 2); Geltung ab 10.01.2014, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 1 Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 10. Januar 2014 DesignV

(gesamter Text siehe Designverordnung - DesignV)



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