Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (5. TierSchNutztVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der vom 11. August 2014 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige