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Artikel 3 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (5. TierSchNutztVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt sechs Monate nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Februar 2014.

 
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