Bekanntmachung - Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Saarland) (LRAbwBek k.a.Abk.)

B. v. 10.02.2014 BGBl. I S. 103 (Nr. 6); Geltung ab 31.01.2014
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 31. Januar 2014 TierZG § 7

Nachstehend wird der Hinweis des Saarlandes auf von Bundesrecht nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1, Artikel 84 Absatz 1 Satz 2, Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 oder Artikel 125b Absatz 2 des Grundgesetzes abweichendes Landesrecht mitgeteilt:

Bundesrecht,
von dem abgewichen wird
Abweichendes Landesrecht
Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
a) Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
b) Fundstelle
c) Rechtsgrundlage der Abweichung
d) Tag des Inkrafttretens
§ 7 Absatz 1 des Tierzuchtgesetzes vom 21. De-
zember 2006 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt
durch Artikel 2 Absatz 85 des Gesetzes vom
22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert
worden ist
a) § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Tier-
zuchtgesetz
b) Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, vom 30. Januar 2014, Seite 7
c) Artikel 84 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
d) 31. Januar 2014




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