Artikel 2 - Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (48. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.02.2014 BGBl. I S. 108 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1148
Geltung ab 20.02.2014
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Artikel 2


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. August 2014 FuttMV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Februar 2014.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen V. v. 21. Juli 2014 BGBl. I S. 1148 m.W.v. 25. Juli 2014

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Frühere Fassungen von Artikel 2 Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2014Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1148

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 2 Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 48. FuttMVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 48. FuttMVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1148
Artikel 1 12. FuttMRÄndV Änderung der Achtundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
...  2 Absatz 2 der Achtundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 5. ...


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