(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt am 25. August 2014 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Die angezeigte Verordnung selbst wurde durch Artikel 1 V. v. 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1204) aufgehoben.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 25. Februar 2014.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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