§ 11 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
Verweisungen in dieser Verordnung auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in der Anlage angegebenen Fassungen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung und der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 114
Artikel 2 LMRStVuaÄndV Änderung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung ... 2022 (BGBl. I S. 1876) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten ... wird wie folgt geändert: 1. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der ... Fassungen." 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 11 ) Fundstellenverzeichnis der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der ...
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