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Zitierungen von § 13 AFBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 AFBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AFBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 AFBG Förderungsart (vom 01.08.2020)
... eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13 . (2) Der Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 Satz 1 ... eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13 . (4) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin kann den Abschluss eines ...
§ 13b AFBG Erlass und Stundung (vom 01.08.2020)
... 3 eingestuft ist, pflegt, werden auf Antrag die Darlehensrate und die Zinsen nach § 13 Absatz 5 längstens für einen Zeitraum von zwölf Monaten gestundet. Der ...
§ 14 AFBG Kreditanstalt für Wiederaufbau (vom 01.07.2009)
...  1. Zinsen, von deren Zahlung der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin nach § 13 Abs. 3 freigestellt ist, 2. Beträge, die sie nach § 13b erlassen hat, 3. ... 4. Zinsen für die nach § 13b gestundeten Rückzahlungsraten in Höhe des nach § 13 Abs. 2 Satz 2 geltenden EURIBOR-Satzes, 5. Darlehensforderungen, die wegen des Todes des ... Darlehensforderungen, die wegen des Todes des Darlehensnehmers oder der Darlehensnehmerin nach § 13 Abs. 7 erloschen sind. Wird ein Darlehen mit einem festen Zinssatz nach § 13 ... 13 Abs. 7 erloschen sind. Wird ein Darlehen mit einem festen Zinssatz nach § 13 Abs. 5 Satz 5 vorzeitig zurückgezahlt, erhält die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine ...
§ 20 AFBG Mitteilungspflicht (vom 01.07.2009)
... die zuständige Behörde über den Abschluss eines Darlehensvertrages nach § 13 Abs. 1 . Die zuständige Behörde unterrichtet in diesen Fällen die Kreditanstalt ...
§ 23 AFBG Bescheid (vom 01.08.2020)
... nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und 3, 3. die Dauer der Zins- und Tilgungsfreiheit nach § 13 Abs. 3 , 4. die Frist nach § 12 Abs. 4, bis zu der der Abschluss eines Darlehensvertrags ...
§ 24 AFBG Zahlweise (vom 01.08.2020)
... ausgezahlt. Die Auszahlung der Bankdarlehen erfolgt nach Maßgabe des § 13 durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. (2) Der monatliche Zuschuss für den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 585, 1186
Artikel 1 3. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (vom 18.05.2016)
... durch die Wörter „zu 55 Prozent" ersetzt. 13. In § 13 Absatz 5 Satz 5 werden die Wörter „von vollen 500 Euro" gestrichen. 14. ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 600
Artikel 1 4. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... 2 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 10. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 Satz 1 bis 3 wird aufgehoben. b) ... 3 eingestuft ist, pflegt, werden auf Antrag die Darlehensrate und die Zinsen nach § 13 Absatz 5 längstens für einen Zeitraum von zwölf Monaten gestundet." bb) In ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13. (2) Der Zuschussanteil am Unterhaltsbeitrag beträgt 44 Prozent. Dabei bleiben die ... eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13. Abweichend von den Sätzen 1 bis 5 wird der Unterhaltsbeitrag in den Fällen des § 11 ... eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13. (4) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin kann den Abschluss eines Darlehensvertrags ... beginnt mit dem auf die Bekanntgabe des Bescheids folgenden Monat." 12. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Stunden erwerbstätig ist, wird auf Antrag die Rückzahlungsrate nach § 13 Abs. 5 längstens für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten gestundet. Der ... wie folgt geändert: a) In Nummer 2 und 4 wird jeweils die Angabe „§ 13 Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 13b" ersetzt. b) In Nummer 5 ... Angabe „§ 13b" ersetzt. b) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 13 Abs. 9" durch die Angabe „§ 13 Abs. 7" ersetzt. 16. § 16 wird ... b) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 13 Abs. 9" durch die Angabe „§ 13 Abs. 7" ersetzt. 16. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ ... 12 Abs. 1 Satz 1 und 3, 3. die Dauer der Zins- und Tilgungsfreiheit nach § 13 Abs. 3, 4. die Frist nach § 12 Abs. 4, bis zu der der Abschluss eines ...