Die
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom
21. August 2009 (BGBl. I S. 2920) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 9 wird die Angabe „31. Dezember 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2018" und die Angabe „31. Dezember 2017" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.
- 2.
- In § 10 wird die Angabe „31. Dezember 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2018" ersetzt.
- 3.
- Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe „(BGBl. I S. 2920)" werden die Wörter „, die durch Artikel 45 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.
- b)
- Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:
„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."
- 4.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 2920)" die Wörter „, die durch Artikel 45 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.
- b)
- Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:
„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."
Erste Verordnung zur Änderung der Fortbildungsverordnungen im Bereich Veranstaltungstechnik
V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841