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Artikel 44 - Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 (Nr. 12); Geltung ab 03.04.2014
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Artikel 44 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit


Artikel 44 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. April 2014 SchSiMeistPrV Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit vom 26. März 2003 (BGBl. I S. 433), die zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „Artikel 19 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)" werden durch die Wörter „Artikel 44 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" ersetzt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."

2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Artikel 19 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)" durch die Wörter „Artikel 44 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" ersetzt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."

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Zitierungen von Artikel 44 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 44 5. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Artikel 23 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
... für Schutz und Sicherheit vom 26. März 2003 (BGBl. I S. 433), die zuletzt durch Artikel 44 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 6 Satz 5 ...