Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung (2. BinSchUOuaAbwVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.04.2014 BAnz AT 15.04.2014 V1; Geltung ab 16.04.2014
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 16. April 2014 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV Anhang 1

In Anhang 1 zu § 1 der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Juli 2013 (BAnz AT 31.07.2013 V1), die durch die Verordnung vom 10. März 2014 (BAnz AT 19.03.2014 V1) geändert worden ist, wird in Abschnitt II in der vorübergehenden Regelung zu § 4a Absatz 4 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung in Satz 3 die Angabe „31. März 2014" durch die Angabe „31. März 2015" ersetzt.



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