§ 5 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 (ERP-WPG 2014 k.a.Abk.)

§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

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Zitierungen von § 5 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ERP-WPG 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERP-WPG 2014 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2013
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2387
§ 6 ERP-WPG 2013 Befristung (vom 30.04.2014)
... §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2014 außer Kraft. *) ...


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