§ 22 - Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)

V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Geltung ab 01.06.2014; FNA: 9513-39 Schiffsbesatzung
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§ 22 Ausländische Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise


§ 22 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

1Ein Befähigungsnachweis oder ein Qualifikationsnachweis einer Vertragspartei des STCW-Übereinkommens gilt als der entsprechende Befähigungsnachweis oder Qualifikationsnachweis nach dieser Verordnung, ohne dass es eines Verfahrens nach § 20 oder § 21 bedarf. 2Satz 1 gilt nicht für Befähigungsnachweise zum Kapitän oder Schiffsoffizier auf Tankschiffen nach den Abschnitten A-V/1-1 und A-V/1-2 des STCW-Codes.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung V. v. 28. Juli 2021 BGBl. I S. 3236 m.W.v. 31. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 22 See-BV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.07.2021Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
vom 28.07.2021 BGBl. I S. 3236

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 22 See-BV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 See-BV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 65 See-BV Änderung der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
... nach den Teilen 2 bis 7 See-BV sowie von Anerkennungsvermerken nach § 20 bis § 22 See-BV und sonstigen Bescheinigungen für Seeleute nach § 24, § 25 und  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236
Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
... auf Tankschiffen nach den Abschnitten A-V/1-1 und A-V/1-2 des STCW-Codes." 20. In § 22 Satz 1 wird das Wort „und" durch das Wort „oder" ersetzt. 21. § 24 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

BSH-Gebührenverordnung (BSHGebV)
V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1642; aufgehoben durch § 5 V. v. 06.07.2018 BGBl. I S. 1168
Anlage BSHGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 09.10.2015)
... nach den Teilen 2 bis 7 See-BV sowie von Anerkennungsvermerken nach § 20 bis § 22 See-BV und sonstigen Bescheinigungen für Seeleute nach § 24, § 25 und ...

BSH-Gebührenverordnung (BSHGebV)
V. v. 06.07.2018 BGBl. I S. 1168; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage BSHGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 25.02.2023)
... 7 Seeleute-Befähigungsverordnung sowie von Aner- kennungsvermerken nach § 20 bis § 22 Seeleute-Befähigungsverordnung und sonstigen Bescheinigungen für Seeleute nach § 24, § 25 und § 53 ...


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