Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 16a Satz 1 und 2 des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung der Bundesärztekammer und weiterer Sachverständiger:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/39/EU der Kommission vom 26. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 2006/17/EG hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Testung menschlicher Gewebe und Zellen (ABl. L 327 vom 27.11.2012, S. 24).



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