Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker (3. MORZuckerÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und 3 und Absatz 3 und des § 12 Absatz 2 Satz 1 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), von denen § 8 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314), § 8 Absatz 3 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) und § 12 Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) geändert worden sind, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Finanzen:



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