Eingangsformel - Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen im Bereich Büromanagement (BüroMKfAusbÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 791 (Nr. 27); Geltung ab 27.06.2014
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Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

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des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie

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des § 6 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung

jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310):



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