Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung (VbrInsVVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2014 VbrInsFV § 1, § 2, Anlage

Die Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung vom 17. Februar 2002 (BGBl. I S. 703) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift der Verordnung wird wie folgt gefasst:

„Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren

(Verbraucherinsolvenzformularverordnung - VbrInsFV)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 1 Formulare".

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.

bb)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Buchstabe c werden die Angabe „Satz 1" und die Wörter „mit Erklärung über bereits bestehende Abtretungen und Verpfändungen nach § 287 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung" gestrichen.

bbb)
Buchstabe d wird aufgehoben.

ccc)
Die Buchstaben e bis h werden die Buchstaben d bis g.

c)
In Absatz 2 wird das Wort „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt.

3.
In § 2 wird jeweils in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 das Wort „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt.

4.
Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 VbrInsVVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VbrInsVVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage VbrInsVVÄndV zu Artikel 1 Nummer 4
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
Artikel 5 RestSchBÄndG Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung
... Verbraucherinsolvenzformularverordnung vom 17. Februar 2002 (BGBl. I S. 703), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juni 2014 (BGBl. I S. 825 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 wird ...


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