Die
Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung vom
17. Februar 2002 (BGBl. I S. 703) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift der Verordnung wird wie folgt gefasst:
„Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren
(Verbraucherinsolvenzformularverordnung - VbrInsFV)".
- 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 1 Formulare".
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Vordrucke" durch das Wort „Formulare" ersetzt.
- bb)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Buchstabe c werden die Angabe „Satz 1" und die Wörter „mit Erklärung über bereits bestehende Abtretungen und Verpfändungen nach § 287 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung" gestrichen.
- bbb)
- Buchstabe d wird aufgehoben.
- ccc)
- Die Buchstaben e bis h werden die Buchstaben d bis g.
- c)
- In Absatz 2 wird das Wort „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt.
- 3.
- In § 2 wird jeweils in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 das Wort „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt.
- 4.
- Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328