Artikel 9 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (EU/1215/2012DG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Januar 2015 GNotKG Anlage 1, mWv. 16. Juli 2014 Anlage 1

Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 16.07.2014

1.
In Vorbemerkung 1.2.2 Nummer 3 werden die Wörter „den §§ 36 und 37" durch die Angabe „§ 36 oder § 37" ersetzt.

2.
In Nummer 15213 wird im Gebührentatbestand in Nummer 5 die Angabe „GeschmMG" durch die Angabe „DesignG" ersetzt.

3.
In Nummer 19126 wird in der Anmerkung das Wort „Beschwerde" durch das Wort „Rechtsbeschwerde" ersetzt.

4.
In Nummer 21303 wird im Gebührentatbestand das Wort „jeweils" gestrichen.

5.
Nach Nummer 23803 wird folgende Nummer 23804 eingefügt:

Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz
der Gebühr nach
§ 34 GNotKG
- Tabelle B
„23804Verfahren über den An-
trag auf Erteilung einer
weiteren vollstreckbaren
Ausfertigung (§ 797
Abs. 3, § 733 ZPO) ...
Die Gebühr wird für jede
weitere vollstreckbare Aus-
fertigung gesondert erho-
ben.
20,00 €".


6.
Die bisherige Nummer 23804 wird Nummer 23805.

Ende abweichendes Inkrafttreten


7.
In der neuen Nummer 23805 werden im Gebührentatbestand nach der Angabe „ZPO" die Wörter „oder über die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 1110 ZPO" eingefügt.

abweichendes Inkrafttreten am 16.07.2014

8.
Die bisherige Nummer 23805 wird Nummer 23806.

9.
Die bisherige Nummer 23806 wird Nummer 23807 und im Gebührentatbestand wird die Angabe „23805" durch die Angabe „23806" ersetzt.

10.
Die bisherige Nummer 23807 wird Nummer 23808 und im Gebührentatbestand wird die Angabe „§ 56" durch die Angabe „§ 57" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 EU/1215/2012DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EU/1215/2012DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 EU/1215/2012DG Inkrafttreten
... b und Nummer 2, die Artikel 6, 7 Nummer 1, 3 und 5 bis 9 Buchstabe b und d, die Artikel 8, 9 Nummer 1 bis 6 und 8 bis 10, Artikel 10 Nummer 1, 2 Buchstabe a und b und Nummer 3 bis 5 sowie die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Artikel 5 HaagÜbkGeStuaÄndG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed