Das
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Abschnittsüberschrift „Dreiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz" wird gestrichen.
- 2.
- Nach dem ersten Artikel 71 (Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts) wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:
„Vierunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz".
- 3.
- Der bisherige zweite Artikel 71 (Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz) wird Artikel 72.
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311