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Artikel 5 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (FiMaAnpG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2014 WpHG § 2a, § 30a, § 31, § 37n, § 37w, § 37z

Das Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2a Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Abschlussvermittlung," gestrichen.

2.
In § 30a Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 3", die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 2" und werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2" ersetzt.

3.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3a Satz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch die Angabe „, und" ersetzt.

bb)
Folgende Nummer 8 wird angefügt:

„8.
bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes das individuelle Produktinformationsblatt nach § 7 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie zusätzlich die wesentlichen Anlegerinformationen nach Nummer 1, 3 oder Nummer 4, sofern es sich um Anteile an den in Nummer 1, 3 oder Nummer 4 genannten Organismen für gemeinsame Anlagen handelt."

b)
In Absatz 9 Satz 2 wird nach den Wörtern „Absatz 3a Satz 3" die Angabe „oder 4" gestrichen.

4.
In § 37n wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt.

5.
In § 37w Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1", die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 2" und werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2" ersetzt.

6.
In § 37z Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 FiMaAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FiMaAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2085
Artikel 1 RatingG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, wird wie folgt ...